Betriebsstruktur und-organisation

Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL) durchgeführt. Die PDL verfügt über die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Qualifikationen und Voraussetzungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Die Voraussetzungen der stellvertretenden PDL entsprechen ebenfalls den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.

2.1 Verantwortungs bereicheder Pflege-dienstleitungen

Darüber hinaus gelten die in der Stellenbeschreibung festgelegten Vorgaben.

2.2 Mitarbeiter/innen

Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Voraussetzungen (Rahmenvereinbarungen nach § 132, 132a SGB V mit den Primär- und Ersatzkassen, Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI für das Land NRW).

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachlichen Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.

Unseren Mitarbeitern werden die von ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.

2.3 Personalstruktur

Es werden folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt:

Pflegedienstleitung

Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen[1], Kindergesundheits- und Krankenpfleger/innen)
Krankenpflegehelfer/-innen
Altenpflegehilfskraft mit LG 1 und 2
Altenpflegehelfer/-innen
Arzthelferin

Sonstige geeignete Kräfte, z. B.
Hauswirtschaftler
Verwaltungskraft
Qualitätsbeauftragte/r etc.

Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt. Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.

Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichert eine gleich bleibende Pflegequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.