Darüber hinaus gelten die in der Stellenbeschreibung festgelegten Vorgaben.
Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Voraussetzungen (Rahmenvereinbarungen nach § 132, 132a SGB V mit den Primär- und Ersatzkassen, Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI für das Land NRW).
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachlichen Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Unseren Mitarbeitern werden die von ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.
Es werden folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt:
Pflegedienstleitung
Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen[1], Kindergesundheits- und Krankenpfleger/innen)
Krankenpflegehelfer/-innen
Altenpflegehilfskraft mit LG 1 und 2
Altenpflegehelfer/-innen
Arzthelferin
Sonstige geeignete Kräfte, z. B.
Hauswirtschaftler
Verwaltungskraft
Qualitätsbeauftragte/r etc.
Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt. Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichert eine gleich bleibende Pflegequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.